Wenn in der Literatur von einer Rationalität der Marstempelthese die Rede ist, dann hat sie im allgemeinen die antik-römischen Formen im Auge, die der Architekt des Baptisteriums (auch in materiellem Sinn, als Spolien) seinem Bau integrierte.
Die Legende selbst war jedoch zunächst als Ausgangshypothese auch für die tatsächliche Baugeschichte nicht gar so
abwegig, wie Ausgrabungen der Jahre 1895 bis 1897 und 1912 bis 1917 an den Fundamenten von S.Giovanni erwiesen haben. Denn diese förderten Gebäudereste aus römischer Zeit zutage, darunter einen Mosaikfußboden, der mit dem Prätorium
der antiken Kolonie Florentia in Zusammenhang gebracht wurde. (1)
(1) Vgl. Horn 1938, S. 100, Anm. 2. Nach
Auffassung von Paatz (1940, S. 41 f. u. Fn. 27) haben die Baumeister des Baptisteriums dem antiken Mosaikfußboden geometrische Muster für ihre Inkrustationsornamente entnommen.
Durch die Ergebnisse dieser Grabungen wurde der terminus post für den Ursprung des heutigen Baptisteriums in das späte 5. oder frühe 6. Jahrhundert heraufgerückt, denn auf diese Zeit datiert man Barbarengräber der Völkerwanderungszeit, die über den Trümmern von spätantiken römischen Wohnhäusern errichtet worden sind, und das Baptisterium wiederum setzt deren Untergang voraus.
(2)
Nachdem Dokumente des 9. und 10. Jahrhunderts die Existenz einer dem Johannes geweihten Kirche in Florenz bezeugen und
eine Urkunde von 987 diese Kirche in den Bereich der heutigen lokalisiert, (3)
versucht die eine Forschungsrichtung diesen Bau, der unterschiedlich vom 5. bis in 9. Jahrhundert datiert wird, im Anschluß an die ältere Rezeptionsgeschichte mit dem jetzigen zu identifizieren: man müsse diesen nur seines Schmuckes entkleiden und schon habe man das Mauerwerk des frühchristlichen oder langobardischen Baus vor Augen.
(4)
(3) Vgl. Horn 1938, S. 102 und Anm. 4.
Vgl. hierzu u.a.: Lumachi (1782, S. 17 f.), Davidsohn (Geschichte I, 1896, S. 94) und Busignani (1988, S. 19, doc. 1).
(4) Für eine Entstehung in langobardischer Zeit trat vor allem Davidsohn (Forschungen I 1896, S. 24)
ein, wobei er sich wie die Forschung des 18. und 19. Jahrhunderts auf den Bericht des Paulus Diaconus beruft (s.o.). Vgl. dazu (kritisch) Swoboda 1918, S. 60
und Toker 1976, S. 165 u. Fn. 38.
Die romanische Forschungsmeinung hingegen widerspricht dieser Auffassung und vertritt die These einer einheitlichen Entstehung des existierenden Bauwerks. Dabei führt sie nicht nur historische Erwägungen, sondern auch materielle Beobachtungen ins Feld: Mauerwerk und Inkrustation seien miteinander verzahnt und die Verkleidung sei an vielen Stellen so in das konstruktive Gerüst des Baus integriert, daß sie nicht nur äußerlicher Schmuck sein könne.
(5)
(5) „Die Analysen zeigen (...), daß der Bau aus einem Guß ist und daß
Inkrustation und Mauerwerk derselben Arbeitsphase angehören.“ (Horn 1938, S.
108/109; vgl. auch op.cit., S. 144.) „Hausteinkern und Mamorinkrustation sind ineinander verzahnt und gegenseitig aufeinander be-
rechnet; sie entstanden gleichzeitig nach einheitlicher Planung.“ (Paatz 1941, II, S. 180.) Demgegenüber vertreten Degl’Innocenti (1994, S. 200) und Morolli (1994,
S. 51 f.) die Auffassung, daß Kernmauer- werk und Marmorverkleidung auf separate Baumaßnahmen zurückgingen.
Das erste Datum, das mit dem romanischen Neubau des Baptisteriums verbunden wird, ist zunächst in unvollständiger
Form in zwei kirchlichen Codices aus dem 12. und 13 Jahrhundert überliefert: es betrifft die Nachricht einer Weihe von San Giovanni an einem 7. November, wobei jedoch eine bestimmte Jahresangabe fehlt. (6)
(6) Es handelt sich um die Codices a) Ritus in Ecclesia Servandi (Riccardiana 3005, fol. 96; spätes 12. Jh.)
b) Mores et Consuetudines canonice florentine (Archivio del Duomo, Florenz, ser. Ia/3/8, fol. 25; frühes 13. Jh.) (zitiert nach: Toker 1976, S. 158, n. 8.)
Da aus anderen Dokumenten hervorgeht, daß Papst Nikolaus II., gleichzeitig Bischof von Florenz, sich vom 7. November
1059 bis 20. Januar 1060 in Florenz aufgehalten hat und in dieser Zeit die Weihe von fünf Florentiner Kirchen vornahm bzw. ihnen beiwohnte (u.a. die Neuweihen der Kirchen S. Felicita und S. Lorenzo), (7) hat man diese
beiden separaten Nachrichten miteinander verbunden und auf eine Weihe von S. Giovanni am 7. November 1059 geschlossen. Während einige Forscher diese an sich naheliegende Kombination zweier gut überlieferter
Nachrichten in Zweifel ziehen, (8) halten andere das Datum selbst für gesichert und nur die Bedeutung der Weihe für problematisch, welche sie unterschiedlich als Gründungs-, Teil- oder Schlußweihe des Baptisteriums
interpretieren. (9)
(7) Vgl. P. Jaffé: Regesta pontificum romanorum. Berlin 1851, S. 387. (zit. nach: Toker
1976, ebd.)
(8) Vgl. Swoboda (1918, S. 63), für den das Datum „jeder historischen Beweiskraft
entbehrt“, und zwar allein aus dem Grund, weil es „einem späteren Verzeichnis der in San Giovanni gefeierten Festtage entnommen“ ist. Auch Horn (1938, S. 112) meint, das Datum „sei in einer
Fassung überliefert (..), die zuverlässige Schlüsse nicht gestattet.“
(9) Vgl. Toker 1976, a.a.O.
Die Auffassung einer Gründungsweihe hat sich unter den Vertretern der romanischen Richtung mehr oder weniger
duchgesetzt, (10) was an den folgenden, nun sicheren Daten liegt, die mit dem Baptisterium verknüpft sind.
(10) Entschieden vertritt die These einer Gründungsweihe Paatz (1941, II, S. 218 f., Anm. 12).
Im Jahre 1113 erhielt der Florentiner Bischof Rainer - seine Amtszeit währte 42 Jahre (1071-1113)
(11)
– neben dem Altarraum an der Nordwestseite im ersten Interkolumnium einen Sarkophag, der nach genauer Untersuchung durch Horn aus technischen und stilistischen Erwägungen für diesen Ort gearbeitet worden sein muß, die Fertigstellung dieses Gebäudeteils also voraussetzt, weshalb man für das Erdgeschoß des Baptisteriums das Todesjahr des Bischofs allgemein als terminus ante annimmt.
(12)
(11) Vgl. Follini-Rastrelli III, 1791, S. 52 f., Fantozzi 1850, S. 364 f. und
Davidsohn, Geschichte I, 1896, S. 248
(12) Vgl. Horn 1938, S. 111 und Anm. 5. Vgl. auch
Davidsohn (Geschichte I, 1896, S. 378), Paatz (1941, II, S. 174 u. S. 220, Anm.13) und Toker (1976, S. 161).
Das nächste Datum, welches gelegentlich für die Baugeschichte von
San Giovanni herangezogen wird, läßt sich mit Baumaßnahmen am Baptisterium nur in einen zufälligen Zusammenhang bringen: Es geht um zwei Porphyrsäulen, welche die Pisaner den
Florentinern nach einem Beutezug gegen die Araber auf Mallorca 1117 zum Geschenk vermacht hatten, aus Dank dafür, daß die Florentiner während des Unternehmens den Schutz der Stadt Pisa übernommen hatten.
Diese Säulen stehen heute als Bruchstücke neben dem Haupteingang des Baptisteriums, nachdem sie zuvor bis 1424 auf dem Platz davor gestanden hatten. Sie waren bei der Arnoüberschwemmung
von 1333, bei der auch das überlieferte Marsstandbild zugrunde ging (s.o., Kapitel II, 3). umgestürzt und schließlich wieder zusammengesetzt worden. Die von Kugler (Baukunst
II, 1859, S. 58) vertretene Meinung, bei diesem Geschenk der Pisaner habe es sich um einen Beitrag für den Florentiner Baptisteriumsneubau gehandel, ist rein spekulativ, denn das Scharmützel der Pisaner mit den Arabern diente doch nicht
der Beschaffung von Baumaterial für die damals verbündeten Florentiner. (Vgl. Paatz 1941, II, S. 220 und Anm. 14.) Die legendenhafte Ausschmückung dieses Ereignisses
füllt eine kleine Bibliothek; vgl. u.a. Benvenuto von Imola (um 1475; in: Muratori, Antiquitates I, Sp. 1061 f.), Ammirato (1697, S. 50), Follini-Rastrelli (III, 1791, S. 32 ff.), Fantozzi (1850, S. 360 f.)
und Davidsohn (Geschichte I, 1896, S. 377 f.).
Ein wichtiges Datum für die Baugeschichte bietet dann ein Bericht von der Überführung des Taufbeckens aus der S.
Reparata-Kirche, dem Vorgängerbau des jetzigen Doms, in das Baptisterium im Jahre 1128, denn es verweist auf die vorherige Aussetzung des Taufdienstes in San Giovanni, woraus man auf eingreifende Baumaßnahmen geschlossen hat, und die
Rücküberführung wiederum läßt vermuten, daß diese Arbeiten bis zu einem Grade gediehen waren, die eine Wiederaufnahme des Taufdienstes im Baptisterium gestatteten. Daraus schließt man, daß der Bau zu diesem Zeitpunkt bis auf die
Laterne fertig war. (13)
(13) Vgl. Horn (1938, S. 109 f. u. S. 116 f.); vgl. Lumachi (1782, S. 20), Del
Rosso (1820, S. 31 u. S. 37), Paatz (1940, S. 51) und Toker (1976, S. 157, Fn. 4.)
Die Errichtung der Laterne im Jahre 1150 aber kann als das am besten beglaubigte Datum des Florentiner Neubaus gelten.
Denn zum einen ist es durch Giovanni Villani (gest. 1348) überliefert (s.o.), der in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts Vorsteher der Calimala-Zunft der Kaufleute gewesen ist, welche unter seinen Vorgängern eben die
Laterne gestiftet hatte, und so konnte er diese Nachricht den Büchern seiner eigenen Zunft entnehmen. (14)
(14) Die Errichtung der Laterne gilt als ein die ‘streitenden Lager’ vereinendes Fixdatum der
Baugeschichte und wird - bis auf Rocchi 1996; s.u. Anm. 16 - von fast allen Autoren positiv rezipiert. Vgl. u.a. Borghini (1584, S. 159 f.), Bocchi-Cinelli (1677, S. 26 f.), Lami (1758,
II, S. 943 f.), Lumachi (1782, S. 123), Del Rosso (1820, S. 46), Kugler (1859, II, S. 58), Mothes (1883, S. 730), Befani (1884, S. 112), Rupp (1912, S. 80), Anthony (1927, S. 105), Paatz (1941, II, S. 221, Anm. 17),
Toker (1976, S. 158, n. 11), Degl’Innocenti (1994, S. 87), Morolli (1994, S. 46 und n. 41).
Sein Bericht wird zudem durch eine originale Bauinschrift an der Laterne (heute leider durch ein Metallband verdeckt,
aber während einer Restaurierung kopiert und von dem Kunsthistoriker Walter Horn veröffentlicht) bestätigt, und zwar durch eine paläographische Untersuchung ihres Schriftbildes, das nach Vergleichen mit anderen Florentiner und Toskaner
Bauinschriften ebenfalls in die Mitte des 12. Jahrhunderts weist. (15)
(15) Zur Analyse und Bewertung dieser Bauinschrift vgl. die ausführlichen Darlegungen bei Horn (1938,
S. 104-108).
So ist die Baugeschichte des romanischen Baptisteriums durch vier bzw. fünf Daten auf die Jahre zwischen 1059 und um 1150 festgesetzt, und diese Daten gewinnen an Glaubwürdigkeit, wenn man die historischen Hintergründe betrachtet.
(16)
(16) Die Baugeschichte des romanischen Baptisteriums mit den Eckdaten von 1059 (bzw. 1061) und um 1150
ist zuletzt von Rocchi (1996) generell bestritten worden, wobei dieser Forscher einige der hier vorgestellten Daten in Zweifel zieht und andere überhaupt nicht bespricht.
So stellt er das Weihedatum von 1059/61 mit dem Argument in Frage, daß dieses Datum sich auf die
unterschiedlichsten Baumaßnahmen beziehen könne (in moltissimi casi la consacrazione fu indirizzata ad es. ad una pietra inaugurale o ad un altare; 1996, S. 30). Diese Unsicherheit war aber auch der älteren Forschung bekannt und hatte diese veranlaßt, weitere Untersuchungen anzustellen. Erst in Kombination mit anderen Daten fand die Hypothese einer Gründungsweihe in der Forschung ihre Bestätigung.
Dazu gehörte die Nachricht von der Errichtung der Laterne im Jahr 1150, welche die Forschung
(s.o.) den Angaben des Giovanni Villani entnimmt.
Rocchi versucht nun auf zweierlei Weise, die Mitteilung Villanis als unglaubwürdig hinzustellen. Zum einen behauptet er, Villani selbst habe diese Angabe nur vom Hörensagen («si dice») gekannt: „Ancora, la
data del 1150 di completamento del lanternino del Battistero con la palla dorata, viene avanzata dal Villani con un cauto «si dice» che smentisce ogni certezza (…).” (ebd.)
Tatsächlich äußert sich Villani sehr bestimmt über die Errichtung der Laterne: „(...) nel 1150 anni di Cristo, si
fece fare il capannuccio di sopra levato in colonne, e la mela, e la croce dell'oro ch'è di sopra, per li consoli dell'arte di Calimala, i quali dal Comune di Firenze ebbono in guardia la fabbrica della detta opera di Santo
Giovanni.” (Villani I, 60, ed.Dragomanni I, 83.)
Giovanni Villani war – wie bereits erwähnt - um 1330 Vorsteher der Calimala- Zunft und hatte Einblick in deren Bücher. Die Behauptung von Rocchi, Villani äußere sich hier nur con un cauto «si dice» wird durch die Quellenaussage direkt widerlegt.
Zum anderen behauptet Rocchi, Villani spreche von der Vollendung der Laterne im Jahr 1150 (la
data del 1150 di completamento del lanternino), und dies stehe im Widerspruch zu einer Beobachtung Del Moros, der an der Kugel der Laterne eine Inschrift mit dem Datum 1178 festgestellt habe (che sulla fascia basamentale della
palla attuale è incisa la data del 1178 palesemente; ebd.).
Villani spricht aber nur davon, daß die Arte di Calimala die Laterne im Jahr 1150 errichten ließ (nel
1150 anni di Cristo, si fece fare il capannuccio), eine Formulierung, die eher auf den Beginn der Arbeiten an der Laterne als auf ihre Vollendung hindeutet. So widersprechen sich die Angaben Villanis und die Del Moros, welche um 28
Jahre differieren, keineswegs und können den Beginn und den Abschluß der Arbeiten an der Laterne bezeichnen.
In diesem Zusammenhang fehlt bei Rocchi jeder Hinweis, daß Walter Horn 1938 (a.a.O.), wie
erwähnt, eine (heute verdeckte) Bauinschrift an der Laterne, die selbst kein Datum enthält, veröffentlicht hat (vgl. op.cit., S. 105), deren vergleichende paläographische Untersuchung mit anderen Florentiner und Toskaner
Bauinschriften dieser Zeit eine Datierung ‘in die Mitte des 12. Jahrhunderts’ bestätigt. Rocchi (bzw. sein Gewährsmann Del Moro) sparen sich jede Auseinandersetzung mit diesen Untersuchungen, indem sie diese schlichtweg ignorieren.
Zwei weitere Daten, welche die Forschung in ihrer These einer Entstehung der Taufkirche zwischen
1059 und ca. 1150 bestätigte, werden von Rocchi gleichfalls mit keinem Wort erwähnt:
1) die originale Inschrift am Grabmal des Bischofs Rainer (1077-1113) (abgedruckt bei
Follini-Rastrelli III, 1791, S. 52 f) und
2) die schon von Del Migliore mitgeteilte Nachricht der Überführung des Taufbeckens aus der Santa Reparata nach San Giovanni im Jahr 1128 (s.o.).
Noch um die Jahrtausendwende berichten die Dokumente (so etwa ein Diplom Ottos II.) vom Verfall der Florentiner
Klöster und Kirchen, (17) während um die Mitte des 11. Jahrhunderts die Überlieferung von einer ganzen Reihe von Florentiner Kirchenneubauten zu berichten weiß.
(17) Vgl. Swoboda (1918, S. 62, Anm.1) und Paatz (1940, S. 65).
Diese erklären sich vor dem Hintergrund des Aufschwungs toskanischer Städte, der Kirchenreform und der Tätigkeit
einer Reihe von tatkräftigen Kirchenmännern wie dem aus Burgund stammenden Florentiner Bischof Gerhard, der von dem einflußreichen Mönch Hildebrand, nachmals Papst Gregor VII. (1073-85) und als solcher Gegenspieler Heinrichs IV. bei
Canossa, im Jahre 1059 auf den Papststuhl lanciert wurde. Letzterer ist eben jener Papst Nikolaus II., der im Jahr seines Amtsantritts eine Weihe in S.Giovanni von Florenz, dessen Bischof er während seines Pontifikates blieb, vorgenommen
haben soll und weitere Kirchenneubauten in Florenz initiierte. (18)
(18) Vgl. Horn 1938, S. 116 und Paatz 1940, S. 68.
Mit Beginn des 13. Jahrhunderts setzt dann noch einmal eine regere Bautätigkeit ein. 1202 wurde die ehemals runde
Apsis durch eine kastenförmige Tribuna ersetzt, die im Volksmund den Namen Scarsella (Pilgertasche) erhielt, welcher Name sich auch in der Forschung für diesen Annexbau durchgesetzt hat. (19)
(19) Vgl. zu diesem Baudatum Bocchi-Cinelli (1677, S. 26 f.), Richa (1757, V, S. 18 u. S. 33), Lumachi
(1782, S. 45 f.), Del Rosso (1820, S. 47 f.), Fantozzi (1850, S. 365), Davidsohn (Geschichte I, 1896, S. 72), ders. (Forschungen I, S. 146), Swoboda (1918, S. 21), Horn (1938, S. 143 u. n. 11), Paatz (1941, II, S. 223,
n. 19), Pietramellara (1973, S. 30), Toker (1976, S. 158), Busignani (1988, S. 20) und Morolli (1994, S. 46 und n. 43).
Gleichzeitig führte dieser Umbau der Chortribuna, außen ein giebelüberdachter Anbau an der westlichen Oktogonseite
der Taufkirche, auch zu einer Veränderung des Erscheinungsbildes im Inneren des Baptisteriums: statt einer Konche bezeichnet seitdem ein kreuzgratüberwölbter Altarraum den Ort des Allerheiligsten.
Die Erneuerung des Fußbodenbelags, wohl im Anschluß an diese Maßnahme in Angriff genommen, zeigt so große
Verwandtschaft zum Paviment der Miniatuskirche, und eine Platte mit dem Zodiakus, zwischen Haupteingang und den Umschrankungen des ehemaligen Taufbeckens gelegen, ist fast identisch mit einer inschriftlich auf das Jahr 1207 datierten
Schwesterplatte in San Miniato, daß man den Fußbodenbelag der Taufkirche (sieht man von den zahlreichen späteren Ergänzungen und Restaurarierungen des Paviments ab) gleichfalls in die Zeit um 1200 setzt. (20)
(20) Vgl. Paatz (1941, II, S. 224, Anm. 20), Salmi (1914, S. 374) und Toker
(1976, S. 159, Fn.14). Zur Zodiakalplatte, deren Inschrift und Deutung vgl. Bocchi-Cinelli (1677, S. 25 f.), Lumachi (1782, S. 26 f.), Follini-Rastrelli (III, 1791, S.
35 f.) und Degl’Innocenti (1994, S. 63 u. Anm.107).
Der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gehört dann die für den Gesamteindruck im Innern so wichtige
Deckenmosaizierung mit der Weltgerichtsdarstellung über der Chortribuna an (21)
während am Außenbau die 1285 begonnene Pflasterung des Platzes um S.Giovanni nochmals zu einer Modifikation in der Außenerscheinung führte: Der ehedem in dunklem Haustein ausgeführte Sockel (er ist bei einer späteren Renovierung durch ein höheres Marmorgesims ersetzt worden) verschwand durch die Erhöhung des Platzniveaus im Boden (die Ausgrabungen berichten von etwa 30 cm); die dunkle Rahmung einer jeden Oktogonseite mit Haustein ging dabei verloren.
(22)
(21) Vgl. Paatz 1941, II, S. 174.
(22) Vgl. Swoboda (1918, S. 68 und 1933, S. 65) sowie Paatz (1941, II, S.
174).
Wenig später, 1293, wurden die Oktogonkanten unter dem Dombaumeister Arnolfo di Cambio ummantelt und mit einer
Streifeninkrustation versehen, eine Maßnahme, die nach Meinung einiger Forscher nicht nur der Stabilisierung der Außenkanten diente, sondern ästhetisch einen engeren Bezug zum damals im Bau befindlichen Dom herstellen sollte.
(23)
(23) So die Vermutung von Paatz (1941, II, S. 174 f.).
Vgl. Follini-Rastrelli (III, 1791, S. 8 f.), Mothes (1883, S. 730) und Morolli (1994, S. 42).
Zur urprünglichen Beschaffenheit dieser Kantenpfeiler vgl. Swoboda 1933, S. 64 f.
Mit diesen Baumaßnahmen ist das Erscheinungsbild des Baptisteriums am Ende des 13. Jahrhunderts bestimmt; und in
dieser Gestalt tritt es auch den Chronisten, Geschichtsschreibern, Gelehrten und Forschern, die wir in der nachfolgenden, vielhundertjährigen Rezeptionsgeschichte behandelt haben, entgegen. (24)
(24) „Frescoes and drawings show that the building remains structurally unchanged since the
fourteenth century.“ (Toker 1976, S. 159.)
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